Fahrplan für Exzellenz.

Unsere Dienstleistungen

Das qualifizierte und erfahrene Team aus Ingenieuren und Bauprüfern der BMS GmbH unterstützt Bauvorhaben und Abänderungen im bundesweiten Schienenverkehr und berät durch langjährige Branchenerfahrung bei übergreifenden Projekten des deutschen Bahnverkehrs.

Planprüfung

Bei Baumaßnahmen ist die Planprüfung durch einen in Absprache mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Beauftragten und anerkannten Planprüfer nach §11 durchzuführen. Vor Beginn der Bauausführung müssen die überprüften Ausführunterlagen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses von der Eisenbahnbehörde (EdB) oder von einer bevollmächtigten Person für die Bauausführung freigegeben werden. Dabei konkretisiert sich die BMS GmbH auf LST Planprüfungen und E 50 Hz Ausführungsplanungen.

Leit- und Sicherungstechnik (LST) Planung

Leit- und Sicherungstechnik (LST) spielt eine entscheidende Rolle im Eisenbahnbetrieb, da sie die Sicherheit, Effizienz und Präzision des Zugverkehrs gewährleistet. Diese Technologie umfasst verschiedene Systeme und Komponenten, welche dazu beitragen, Züge sicher und pünktlich fahren zu lassen. Die BMS GmbH entwickelt und setzt spezielle Planungen für die LST um, die den jeweiligen Anforderungen und Bedürfnissen unserer Auftraggeber entsprechen. Dies erfordert eine umfassende Planung, Engineering-Expertise und transparente Zusammenarbeit, um Sicherheit und Effizienz im Bahnbetrieb zu gewährleisten.

Bauvorlagen beim Eisenbahnbundesamt

Unser vom EBA zertifizierte Planprüfer ist dafür verantwortlich, Ausführungsunterlagen mit vorherrschenden Rechtsverordnungen zu prüfen. Der Bauvorlageberechtigte ist weiterhin verantwortlich für sie Gesamtplanung für jedes Gewerk (S/T/E) der Gesamtbaumaßnahme in technischer oder konstruktiver Hinsicht und die Kommunikation mit dem Sachbereich 3 (Sb3) der zuständigen EBA-Außenstelle.

Durchführung von Abnahmen

Zur Durchführung der Abnahme ist eine Prüfung durch einen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) anerkannten Abnahmeprüfer erforderlich, welche dazu dient, den Zustand der STE-Anlage zu ermitteln. Dieser überprüft unter anderem, ob die STE-Anlage funktionsfähig, den freigegebenen Ausführungsplänen und gesetzlichen, baurechtlichen und technischen Vorschriften entspricht oder ob die verwendeten Materialien, Komponenten und Systeme der Hardware oder Software Typzulassungen, Prüferklärungen des Betreibers oder unternehmensinterne Typfreigaben gemäß § 26 Abs. 3 erfordern.

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